Jedem Züchter steht frei, einen URCI - Zuchtwart seiner Wahl für die ZTP, sowie für die Wurfabnahme heranzuziehen. Eine Liste unserer Zuchtwarte ist im Internet veröffentlicht.
Unsere Zuchtwarte sind angewiesen mindestens alle 2 Jahre auf einer Richter - und Zuchtwarttagung der URCI e.V. anwesend zu sein. Dies ist maßgebend bindend, um sich fortzubilden, um stets auf dem Laufenden zu sein, zum Wohle unserer Züchter und der bei uns gezüchteten Hunde. Sollte 2 Jahre hintereinander die Anwesenheit versäumt worden sein, ruht das Zuchtwartamt bis zur kommenden Anwesenheit bei der folgenden Zuchtwart - und Richtertagung (HV-Beschluss). Ein Zuchtwart der neu seine Prüfung abgelegt hat, muss jedoch im Folgejahr anwesend sein. Hunde aus eigener Zucht, dürfen vom Zuchtwart nicht zuchttauglich geschrieben werden!
Artikel 1
In das Zuchtbuch der Union werden grundsätzlich alle Würfe eingetragen, sofern
a) die Elterntiere eine reinrassige Abstammung nachweisen können, d.h. über einen mit mindestens drei Generationen eingetragenen, anerkannten Ahnenpass verfügen und
b) die Elterntiere die Zuchttauglichkeitsprüfung mit Protokoll durch einen anerkannten Zuchtwart bestanden haben und deren Zuchttauglichkeit im Ahnenpass, oder auf einem separaten von der URCI anerkanntem ZTP-Formular vermerkt ist.
Wird eine von einem Veterinär durchgeführte ZTP, von einer Zuchtwartin oder einem Zuchtwart der URCI e.V. ergänzt und unterschrieben, kann diese auch anerkannt werden.
Artikel 2
Welpen mit angeborenen Fehlern werden von der Eintragung in das Zuchtbuch gesondert eingetragen. Über die Mängel entscheidet der Zuchtwart. Kreuzungen verschiedener Rassen werden nicht eingetragen.
Artikel 3
Umschreibungen verbands- und clubfremder Ahnentafeln sind statthaft, sofern der Ahnentafel ausstellende Verein einem anerkannten, seriösem Dachverband angehört, der Hundebesitzer Mitglied in einem angeschlossenen Verein der URCI ist und der betreffende Hund von einem URCI-Zuchtwart auf seinen Rassestandard begutachtet wurde. Umschreibungen für Nichtmitglieder werden nicht gestattet. Für die Richtigkeit der Angaben des Hundes, haftet der Hundebesitzer, der die Umschreibung beantragt hat.
Sämtliche durch den Verband URCI e.V. erstellte Ahnentafeln, sowie Registerpapiere sind nur zeitlebens des Hundes im Besitz des Züchters und sind Eigentum der URCI e.V. Nach Ableben des Hundes müssen diese Ahnentafeln/Registerpapiere an die Geschäftsstelle oder das Zuchtbuchamt der URCI e.V. zurückgesendet werden.
Artikel 4
Wir empfehlen (freiwillig) jedem Züchter vor dem Deckakt zwecks Auswahl eines passenden Deckrüden mit dem Zuchtwart Kontakt aufzunehmen. Der Züchter ist verpflichtet zu überprüfen, ob der infrage kommende Rüde auch von einem zugelassenen Zuchtwart zuchttauglich geschrieben wurde und die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen vorgenommen wurden! Diese Unterlagen sind mit der Wurfabnahme dem Zuchtwart vorzulegen und werden dem Zuchtbuchamt mit eingereicht. Sollten irgendwelche Untersuchungen fehlen, verzögert sich die Erstellung der neuen Ahnentafeln, bis Diese komplett nachgereicht wurden. Ist der Deckrüde bereits im URCI-Zuchtbuch gelistet, genügt bei der Einreichung der Unterlagen, die unterschriebene Deckbescheinigung des Rüdenbesitzers. Sind alle erforderlichen Unterlagen zusammen dann eingereicht, können die Ahnentafeln für die Welpen erstellt werden. Anmerkung für die Deckrüdenbesitzer: Es wird ein Deckakt verkauft! Nebenabsprachen von Züchter/in und Deckrüdenbesitzer/in sind von privater Natur und für die Beantragung und Ausstellung von Ahnentafeln der Welpen unrelevant!
Artikel 5
Zuchtvoraussetzungen:
a) Es darf nur mit gesunden, wesensfesten Hunden unter Einhaltung der Forderungen des Tierschutzgesetzes gezüchtet werden. Für Zuchthunde und Welpen muss eine vorschriftsmäßige Zwingerhaltung gewährleistet sein.
b) Rüden, die in der Zucht eingesetzt werden, unterliegen nach oben keiner Altersbegrenzung, sofern sie die Zuchtvoraussetzungen erfüllen.
Kleinhunde sollten nicht vor dem 12. Monat,
Großhunde nicht vor dem 15. Monat zur Zucht verwendet werden.
c) Hündinnen aller Rassen unter 45 cm Widerristhöhe dürfen frühestens ab der 2. Hitze und einem Mindestalter von 12 Monaten, Hündinnen aller Rassen mit einer Widerristhöhe über 45 cm frühestens ab der 3. Hitze und einem Mindestalter von 15 Monaten zur Zucht verwendet werden.
d) Hündinnen dürfen nach Vollendung des 8. Lebensjahres nicht mehr zur Zucht verwendet werden.
Ausnahmen sind nach Rücksprache mit dem Hauptzuchtwart möglich.
e) Bei allen Rassen über 45 cm Widerristhöhe ist für die Zuchttauglichkeit die Hüftgelenks-(HD) und Ellbogen-Dysplasie-Kontrolle (ED) per Röntgenaufnahme erforderlich. Für Mops und alle Englischen, Französischen und American Bulldogs, ist ebenfalls die HD-Untersuchung Pflicht.
Für alle Französischen, Englischen Bulldoggen und Mops sind zusätzlich die Keilwirbel röntgenologisch zu untersuchen.
Das Röntgenverfahren kann grundsätzlich nur einmal erfolgen.
Das Mindestalter für die Untersuchung ist 12 Monate bei Kleinrassen und 15 Monate bei Großrassen.
Die HD-Röntgenaufnahme sollte die Größe von 340 mm / 230 mm möglichst nicht überschreiten. ED-Aufnahmen sind kleiner.
Die Kosten für die HD-/ED-Röntgenaufnahmen und die HD-/ED-Auswertung durch die URCI-Auswertungsstelle gehen zulasten des Hundebesitzers. Die Röntgenaufnahmen sind zusammen mit dem Ahnenpass des Hundes an die Auswertungsstelle (Gutachter) zu senden.
Für alle Cavalier King Charles ist zusätzlich die Untersuchung auf PDA notwendig.
PDA beim Cavalier King Charles (ab 24.10.15 Pflicht):
Die PDA ist eine angeborene Krankheit, welche sich im Verlauf des Hundelebens nicht mehr ändert, sodass hier eine einmalige Untersuchung ausreicht.
Zusätzlich ist eine Untersuchung auf die Mitralklappen-Insuffizienz durchzuführen. Die Untersuchung per Herzultraschall sollte zum Belegungszeitpunkt der Hündin nicht älter als drei Monate sein und beim Rüden mindestens einmal im Jahr erfolgen.
Hierzu die Adressen unter Zuchtbuch
Bei den Befunden HD frei und Übergangsform/Grenzfall ist die Zuchttauglichkeit gegeben. Bei Befund „Leichte HD" wird ein Wurf bei Hündinnen freigegeben. Jedoch nicht bei Rüden!
Die Welpen des gesamten Wurfes sollten deshalb zwischen 12 und 15 Monaten auf HD geröntgt werden und keinen Befund schlechter als HD C2 aufweisen. Sollten die Welpen in Ordnung sein, kann die Zuchttauglichkeit der Hündin vom Hauptzuchtwart freigegeben werden.
Bei den Befunden ED frei, ED Grenzfall und ED 1 ist die Zuchttauglichkeit gegeben.
ED 2 und ED 3 sind von der Zucht ausgeschlossen.
Bei ED Grenzfall u. ED 1 soll der Deckrüde ED frei sein.
Der Befund und die Zuchttauglichkeit werden von der URCI-Auswertungsstelle im Ahnenpass vermerkt.
Den Ahnenpass mit Auswertungsbogen erhält der Besitzer per Nachnahme zugestellt. Siehe hierzu Gebührenordnung!
Die Röntgenaufnahmen verbleiben beim Zuchtbuch bzw. der Auswertungsstelle.
Mit Hunden, die unter mittlerer und schwerer HD leiden, darf nicht gezüchtet werden.
Bei Zwergrassen unter 45 cm darf mit Hunden, die nur 5 Schneidezähne, aber eine geschlossene Zahnreihe vorweisen, gezüchtet werden. Dies ist kein Zucht ausschließender Fehler.
Im Zweifelsfall entscheidet der Hauptzuchtwart.
f) Alle Zuchtrüden und Zuchthündinnen unter 45 cm müssen auf Patella untersucht sein!
Zur Zucht erlaubt sind GRAD 0 und GRAD 1, ab GRAD 2 sind Hunde von der Zucht ausgeschlossen!
g) Eine Hündin darf innerhalb von 2 Jahren nicht mehr als dreimal zur Zucht verwendet werden, d. h. dass bei zwei nacheinander folgenden Würfen bis zum nächsten Wurf eine Hitze ausgelassen werden muss.
h) Hunde, die zur Zucht verwendet werden, müssen vor der ersten Paarung von einem URCI-Zuchtwart zuchttauglich geschrieben sein!
i) Verstöße werden in jedem Fall mit erhöhten Eintragungsgebühren oder Verwarnungsgeld belegt. (Siehe auch Artikel 12).
Artikel 6
Zur Wurfeintragung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Deck- und Wurfmeldeschein, die Ahnentafel der Hündin, vom Deckrüden eine Fotokopie des Stammbaumes, sowie Kopie der für die Rasse entsprechende Gesundheitsuntersuchungen und Nachweis der erbrachten Championate (werden nur nach FCI-Vorschrift – 365 Tage Frist bei CAC und CACIB – anerkannt) und Ausstellungstitel. Mit der eigenhändigen Unterschrift auf dem Wurfmeldeschein zeichnet der Züchter rechtsverbindlich für alle darin gemachten Angaben. Dies gilt auch für den Deckschein. Sollte der Deckrüde in der URCI bereits gelistet sein, genügt der Deckschein/Deckvertrag mit dem Namen des Deckrüden und des Besitzers/in.
Wurfmeldeanzeige
a) Nach § 17 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes dürfen keine Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund getötet werden. Eine Beschränkung der Wurfstärke ist demnach gesetzwidrig. Welpen mit morphologischen Fehlern sind spätestens am 11. Tag vom Tierarzt töten zu lassen.
b) Ein Wurf ist sofort – spätestens innerhalb einer Woche – dem Hauptzuchtwart oder dem Zuchtbuchamt zu melden.
Dies kann auch online erfolgen:
c) Der Wurf darf frühestens nach der 8. Woche, nachdem die Welpen geimpft und gechippt sind, vom Zuchtwart abgenommen werden. Ein Zuchtwart darf seine eigenen Welpen nicht abnehmen. Hunde, die in seinem Besitz sind, können nicht von ihm zuchttauglich geschrieben werden.
d) Ammenaufzucht ist erlaubt und wird ab einer Wurfstärke von über 8 Welpen empfohlen. Die untergelegten Welpen sind deutlich zu kennzeichnen.
Artikel 7
Lässt ein Züchter den 1. Wurf eintragen, ist ein Zwingername zu beantragen. Es sind drei Namensvorschläge zu nennen. Falls der 1. Vorschlag bereits vergeben ist, wird der folgende geschützt. Für Züchter von mehreren Rassen bleibt der Zwingername derselbe.
Artikel 8
Die Rufnamen der Welpen eines Wurfes beginnen mit den gleichen Anfangsbuchstaben. (ALSO: bei "A" beginnend, bei 3 Welpen dann 3 x "A"). Bei der Zucht von mehreren Rassen läuft das Alphabet getrennt = Jede Rasse beginnt mit dem Buchstaben „A“,
Artikel 9
Den Aufdruck „KÖRZUCHT" erhalten jene Welpen, deren Eltern das Nationale und Internationale Championat in der Offenen Klassenach FCI-Richtlinien erreicht haben, wobei darauf zu achten ist, dass die 365-Tage-Frist eingehalten wurde.
Artikel 10
Als Züchter gilt grundsätzlich der Eigentümer der Hündin zur Zeit des Deckaktes.
Bei Eigentumswechsel der trächtigen Hündin kann der Züchter zustimmen,
dass der Käufer für den Wurf seinen Zwingernamen erhält.
Artikel 11
Gelangen Würfe zur Eintragung, die älter als 5 Monate sind, wird von der Zuchtbuchstelle die doppelte Eintragungsgebühr berechnet. Auch die Passgebühr verdoppelt sich.
Wird aus einem Wurf nachträglich ein Ahnenpass angefordert, (Verlust des 1. Passes) wird ebenfalls die doppelte Gebühr berechnet.
Artikel 12
Verstöße gegen die Rahmenzuchtordnung wie z.B. unwahre Angaben auf Wurf - oder Deckschein, nicht vollständige Angaben der Welpenzahl, vorgetäuschte Ammenaufzucht, unseriöse Verkaufsmethoden usw. werden wie folgt geahndet:
a) durch Verwarnung mit doppelten Gebühren für Ahnentafeln und Eintragungsgebühren
b) durch 3-fache Eintragungsgebühr, 3-fache Gebühren für Ahnentafeln
c) durch zeitweise Zuchtsperre und Verwarnungsgeld
d) durch totale Zuchtsperre.
Diese Verwarnungen können nur durch den Hauptzuchtwart nach Absprache mit dem zuständigen Zuchtwart ausgesprochen werden.
Artikel 13
Stammrollen für Rüden gibt es nicht! Bei Hündinnen werden ab dem Stichtag 20.3.1999 nur noch in Ausnahmefällen und unter hohen Auflagen „Stammrollen" erstellt. Diese Auflagen betreffen: 3 Zuchtrichter der URCI müssen unabhängig voneinander die Rassereinheit gegen Gebühr bestätigen. Erst danach kann ein Antrag auf Registerpapiere gestellt werden! Dies gilt jedoch nur noch für Hunderassen, deren Genpool äußerst dünn ist, oder vom Aussterben bedroht sind. Darunter zählen seit dem 09. Oktober 2010 nicht mehr die Bolonkas und seit dem 01.01.22 nicht mehr die Prager Rattler!
In allen Fällen entscheidet im Zweifelsfall nur der Hauptzuchtwart.
Artikel 14
Der Hauptzuchtwart und die Zuchtwarte sind berechtigt Einschau in die Zwingeranlage zu nehmen. Beide üben eine beratende Funktion aus.
Artikel 15
Im Zweifelsfall entscheidet der Hauptzuchtwart über die Auslegung der Rahmenzuchtordnung.
Artikel 16
Jeder Züchter sollte ein Zwingerbuch führen, in das alle Zuchtvorgänge eingetragen werden. (Zur Vorlage bei den Ämtern).
Artikel 17
Alle Züchter, die einem URCI-Verein angehören, sind verpflichtet, alle ihre gezüchteten Welpen in das Zuchtbuch der UNION einzutragen.
Ein(e) Züchter/in darf nur in der URCI und in keinem anderen Verband zeitgleich züchten! Sollte dies der Fall sein, wird dieses Vergehen mit ZUCHTAUSSCHLUSS GEAHNDET!
Artikel 18
Die Deckgebühr wird zwischen den Rüden- und Hündinnenbesitzern schriftlich, oder mündlich frei vereinbart. Sollte die Hündin leer bleiben, so ist die Wiederholung des Deckaktes bei der nächsten Hitze mit demselben Rüden kostenfrei, jedoch auf ein anderes Muttertier nur nach Absprache übertragbar.
Es bleibt dem Rüdenhalter überlassen, ob dieser für die gleiche Deckgebühr des Öfteren belegen lässt, bis die Hündin einen Wurf bringt. Die Unterschiebung eines anderen Muttertieres wird als Zuchtvergehen geahndet. Der Rüdenbesitzer verkauft einen Deckakt und keinen Wurf.
Artikel 19
Welpen mit Ahnentafeln dürfen vom Züchter nur verkauft werden, wenn sie mindestens die SHLP-Impfung vom Tierarzt erhalten haben. Diese Impfung muss in einem beigefügten Impfpass eingetragen sein. Sämtliche Welpen müssen durch einen Chip gekennzeichnet sein! Die Welpen müssen mehrmals entwurmt sein.
Artikel 20
Inzestverpaarungen sind nicht erlaubt. Welpen aus solchen Verpaarungen erhalten keine Papiere der UNION. (Inzestzucht gilt lt. TSchG. als Qualzucht – Geschwister untereinander, Vater auf Tochter, Sohn auf Mutter).
Artikel 21
Seit dem 01.04.2004 müssen alle Welpen gechipt sein, die im URCI-Zuchtbuch eingetragen werden.
Ab 2007 Pflicht:
Außer HD- auch das ED-Röntgen bei Hunden über 45 cm RH.
Bei Hunden unter 45 cm wird das ED-Röntgen empfohlen.
Ab 2009 Pflicht:
Alle Zuchthunde unter 45 cm müssen Patella untersucht sein!
Ab 2010 Pflicht:
Alle Britischen Hütehunde müssen zusätzlich auf PRA, HD, ED, MDR-1, sowie CEA untersucht sein!
Shelties sind ED befreit!
Ab 2012 Pflicht:
Keilwirbel für Französische Bulldoggen und Mops
Ebenso HD für alle Franz., Engl. und Amerikanischen Bulldoggen und Mops
ED für französische Bulldogge, Mops und englische Bulldogge:
Wird lediglich empfoheln, da der Hund zur Untersuchung sowieso in Narkose gelegt wird.
Bei Collies und Shelties
Wo bei Verpaarungen sable/merle fallen können, müssen alle sable-farbenen auf das Merle-Gen untersucht werden.
Bei Welpen, die eindeutig als sable-merle identifizierbar sind, ist kein Gentest erforderlich.
Ab 2013 Pflicht:
Merletest für Bolonka Zwetna, Chihuahua und Prager Rattler, sofern nicht zweifelsfrei nachweisbar ist, dass die Vorfahren merlefrei sind (siehe Zusatzinfo).
Zuchttauglichkeitsanforderungen
- Test auf Dilution beim Bolonka Zwetna (ebenfalls Zusatzinfo Verpaarungsschema)
- Empfohlen wird, für alle neuen Zuchthunde ein DNA-Profil zu hinterlegen.
Diese Tests dürfen nur von einem URCI-Zuchtwart, oder einem Tierarzt vorgenommen werden!
Zusatzinfo:
In der Zwischenzeit gibt es ja einige Züchter die freiwillig zusätzliche Gentest bei Ihren Zuchthunden vornehmen lassen. Auch für diese Tests/Backenabstriche gilt: Anerkennung und Eintragung in die Ahnentafel durch unser Zuchtbuch erfolgt nur, wenn diese Abstriche durch einen Tierarzt oder Zuchtwart erfolgt sind!
Ab Oktober 2014 Pflicht:
- PRA Gentest, PRCD-PRA, für Bolonka Zwetna, alle Retriever Rassen, Shih Tzu,
alle Pudel, Chinese Crested und alle Cocker (siehe Zusatzinfo).
Seit 20.10.2014
werden Bolonkas nur noch mit Reibevorbiss zuchttauglich geschrieben. Diese dürfen allerdings nur mit einem Bolonka mit Scherengebiss verpaart werden.
Bolonkas mit ZTP vor diesem Stichtag genießen Bestandsschutz,
allerdings gilt hier ebenfalls: Vorbiss nur mit Schere verpaaren!
Hierfür sollte der Zuchtwart vor Ort vorab informiert werden.
Absegnung durch den Hauptzuchtwart!
Ab 25. Oktober 2015 Pflicht:
Boston Terrier:
Patella, und Augenuntersuchung (DOK, Gentest JHC) ist Pflicht.
Empfehlung: Da beim Boston Terrier auch die Bulldogge eingekreuzt wurde, ist eine Untersuchung auf Keilwirbel/HD sinnvoll.
Erläuterung:
Gentest auf JHC (Juvenile Hereditary Cataract: Jugendlicher Grauer Star)
Cavalier King Charles (ab 25.10.15 Pflicht):
PDA - Pflichtuntersuchung:
Die PDA ist eine angeborene Krankheit, welche sich im Verlauf des Hundelebens nicht mehr ändert, sodass hier eine einmalige Untersuchung ausreicht.
Zusätzlich ist eine Untersuchung auf die Mitralklappen-Insuffizienz durchzuführen. Die Untersuchung per Herzultraschall sollte zum Belegungszeitpunkt der Hündin nicht älter als drei Monate sein und beim Rüden mindestens einmal im Jahr erfolgen.
Dobermann (ab 21.10.2018)
Pflichtuntersuchungen:
1.) HD,
2.) ED (empfohlen, keine Pflicht)
3.) Augenscreening, nach ECVO, DOK (gegebenenfalls auch mit der Spaltlampe durchzuführen)
4.) Von Willebrand Erkrankung,
5.) Klinische DCM-Untersuchung,
6.) Schilddrüsentest Thyroid T4 und Nierentest,
7.) Farben (schwarz/tan und braun/tan)
Es soll ein Test auf Dilution durchgeführt werden und gesunde „blaue“ können eine eingeschränkte ZTP bekommen. Verpaarungen dürfen jedoch nur so durchgeführt werden, dass kein Dilute fallen kann. Bei allen anderen Verpaarungen ist „blau“ verboten.
Allgemein:
Gentest bei genetisch freien Eltern:
Der Gentest muss bei Eltern, welche Träger sind, oder wenn keine eindeutigen Ergebnisse vorliegen, durchgeführt werden. Sind die Eltern einer Verpaarung genetisch frei, ist kein Test erforderlich und dies ist bei der Nachzucht anzuerkennen.
Gentest / Verpaarungen:
1.) Sind beide Partner genetisch getestet, darf nur „genetisch frei“ mit „genetisch frei“ sowie „genetisch frei“ mit „Träger“ verpaart werden und „genetisch frei“ mit „Befallen“.
2.) Hat nur ein Partner einen Gentest, darf bei dem Resultat „genetisch frei“ mit „genetisch frei“, „Träger“ oder „Befallen“ verpaart werden sowie mit Partnern, die keinen Gentest vorliegen haben.
Ist das Ergebnis „Träger“, darf nur mit „genetisch frei“ verpaart werden.
Ist das Ergebnis „Befallen“, darf nur mit „genetisch frei“ verpaart werden.
Sämtliche Verpaarungen, aus denen ein befallener Welpe hervorgehen kann, sind verboten.
PRA:
Wann muss die Nachkommenschaft nachweislich freier Eltern getestet werden:
Sind die Eltern nachweislich genetisch frei, so benötigen die direkten Nachkommen keinen weiteren Test auf PRA. Werden diese Nachkommen wiederum mit nachweislich genetisch freien Hündinnen oder Rüden verpaart, so sind auch hier keine Tests erforderlich.
Werden jedoch die direkten Nachkommen von genetisch freien Eltern mit nicht getesteten Hündinnen oder Rüden verpaart – hier ist es egal, ob diese frei, befallen oder nur Träger sind –, müssen die Nachkommen aus einer solchen Anpaarung getestet werden.
Werden nachweislich freie Eltern miteinander verpaart, wobei der Nachweis nicht aus einem genetischen Test hervorgegangen ist, sondern „nur“ von einer Augenuntersuchung eines DOK anerkannten Tierarztes, sind sämtliche Nachkommen für den weiteren Einsatz in der Zucht zu testen. Wird hierzu wieder ein Gentest angewendet, müssen deren Nachkommen bei einer Verpaarung mit nachgewiesen genetisch freien Hunden nicht weiter getestet werden.
Augenerkrankung: PRCD/PRA
Erlaubte Verpaarungen:
N/N mit N/N
N/PRCD mit N/N
PRCD /PRCD mit N/N
Daraus ergibt sich, dass wenn ein Partner genetisch frei ist, ein nicht getesteter Partner eingesetzt werden darf (Quelle Biofocus).
Golden Retriever:
Die GR-PRA ist eine fortschreitende Augenerkrankung, welche zur Blindheit führt und nicht behandelt werden kann. Aus diesem Grund ist der Gentest auf GR-PRA bei den Retrievern zu empfehlen,
Bolonka Zwetna (ab 25.10.15 Pflicht)
DOK-Augenuntersuchung inkl. Gonioskopie.
Empfohlen wird eine Wiederholung nach 3 Jahren.
Shiba Inu (ab 22.10.16 Pflicht)
Patella, HD und ED.
Tabelle der rassespezifischen Pflichtuntersuchungen und Infos dazu:
Zuchttauglichkeitsanforderungen
11. Auflage / Änderung: Richter- und Zuchtwarttagung 10.10.2009
12. Auflage / Änderung: Hauptversammlung 25.03.2012
13. Auflage / Änderung: Richter- und Zuchtwarttagung 13.10.2012
14. Auflage / Änderung: Richter- und Zuchtwarttagung 12.10.2013
15. Auflage / Änderung: Richter- und Zuchtwarttagung 19.10.2014
16. Auflage / Änderung: Richter- und Zuchtwarttagung 25.10.2015
17. Auflage / Änderung: Richter - und Zuchtwarttagung 22.10.2016
18. Auflage / Änderung: Richter - und Zuchtwarttagung 21.10.2018
19. Auflage / Änderung: Richter - und Zuchtwarttagung 16.10.2021
Verpaarungsschema Merle:
Alle Hunde, welche in den Ahnentafeln fehlende Farbangaben haben, müssen zwingend einen Merletest vorweisen. Ebenso selbstverständlich alle Hunde mit Registerpapieren oder unvollständigen Ahnentafeln. Lediglich wenn nachgewiesen werden kann, dass keine Merlevorfahren da sind, kann auf den Test verzichtet werden.
Erlaubte Verpaarungen:
mm X mm
mm X Mm
(mm X MM)
Also alle Verpaarungen, wo KEIN MM fallen kann.
(MM ist in Deutschland laut Tierschutzgesetz verboten und somit kann auch keinin Deutschlandgezüchteter Hund MM sein)
Merle ist nur bei folgenden Rassen erlaubt: Chihuahua, Prager Rattler, Sheltie, Collie und Australian Shepherd. Bei Rassen, in welchen das Merle neu eingekreuzt wurde oder zukünftig wird (z. B. Bolonka Zwetna, Franz. Bulldogge etc.), ist das Merle innerhalb der URCI verboten.
Verpaarungsschema Dilution
nur für Bolonka Zwetna
d/d |
D/d |
D/D |
|
d/d |
100% d/d |
50% D/d -- 50% d/d |
100% D/d |
D/d |
50% D/d -- 50% d/d |
25% D/D -- 50% D/d -- 25% d/d |
50% D/D -- 50% D/d |
D/D |
100% D/d |
50% D/D -- 50% D/d |
100% D/D |
d/d- reinerbig Dilution
D/d- mischerbig Dilution, der Hund ist Normalfarben
D/D-reinerbig Normalfarben
Es darf verpaart werden:
D/D x D/D
d/d x D/D (Voraussetzung: gesunder d/d Hund)
d/D x D/D
Es darf nicht verpaart werden:
d/D x d/D ( = Dd x Dd, dD x Dd)
d/d x d/d
d/d x D/d
Für andere Hunderassen ist dies eine Empfehlung!
PFLICHT:
d/d-Hunde müssen vor jeder Belegung wegen der CDA einem Zuchtwart vorgestellt werden.
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Zur allgemeinen Information für alle Züchter:
Alle genetischen Tests, die durch die Labore Biofocus, Laboklin oder weitere ausgewertet werden, werden von uns nur anerkannt und in die Ahnentafel der Welpen eingetragen, wenn sie lediglich von einem Zuchtwart oder einem Tierarzt vorgenommen wurden! Diese Formulare müssen ebenso vom Tierarzt oder dem Zuchtwart unterschrieben und abgestempelt sein! Eigenständige Backenabstriche durch den Züchter oder Hundebesitzer werden somit nicht anerkannt!
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Einige der wichtigsten Änderungen in der
Tierschutzhundeverordnung <--- klick mich
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Woche 130
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