Für alle URCI-Züchter gilt: Jung-Hunde die zur Zucht in der URCI eingesetzt werden, müssen von einem Zuchtwart der URCI zuchttauglich geschrieben worden sein!
Weder von Tierärzten, noch von Zuchtwarten anderer Vereine & Verbände!
Ausnahmen: Beim Erwerb eines Zuchthundes von einem anerkannt seriös geführtem Verband, der die ZTP bereits durch einen Zuchtwart bestanden hat, bzw wenn ein Fremd - Deckrüde, mit bereits erfolgter ZTP durch einen Zuchtwart, angefordert wird.