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In der Deutschen Vereinswelt, wird manchmal gerne suggeriert, dass sich Vereine zusammentun, miteinander verschmelzen, zu einem Verein. So liest man das auch gerne in gewissen Homepages nach, wenn sich Hundevereine nicht rechtzeitig um die Nachfolge kümmern, da diese im "Familienclan" geführt wurden. Stirbt oder erkrankt dann diese Führungskraft, ist es schnell um einen Verein geschehen. Schnell wird dann, um noch einmal "Kasse" zu machen, ein anderes Vereinchen gesucht, um die Mitglieder dann zu einer "Verschmelzung" oder einem "Zusammentun" zu halten (im Prinzip werden die Adressen der Mitglieder verkauft). Großartig wird dann mitgeteilt, dass der eine Verein den Anderen übernommen hat und alles wie gehabt weiterläuft. Zwar werden dann die "alten Papiere" nicht mehr ausgestellt, aber die "Neuen" haben eben nun einen anderen Namen (nämlich den von dem neuen Verein), usw. usw. Nur: In die Deutschland gibt es nach Deutschem Vereinsrecht gar kein Zusammenschmelzen oder eine Vereinigung von Vereinen! Die Deutsche Gesetzgebung kennt so etwas überhaupt nicht. Fakt: Es muss ein Verein aufgelöst werden und die Mitglieder dieses aufgelösten Vereines müssen dann in einem anderen, oder neu gegründeten Verein wieder eintreten. Man kann diese Mitglieder nicht einfach "Übernehmen". Der aufgelöste Vorstand kann lediglich eine Neuaufnahme bei einem anderen Verein empfehlen, aber niemals zwangs auferlegen! Wenn eine gesetzmäßige "Verschmelzung" (= Vereinigung) 2er Vereine erfolgen soll, in dem beide Vereinsnamen zwecks Wiedererkennung beinhaltet sein sollen, muss der eine Verein aufgelöst und abgemeldet werden und der andere Verein muss in seiner Satzung einen neuen Namen per Mitgliederversammlung beantragen und dies mit 2/3 Mehrheit absegnen lassen (da ja Satzungsänderung). Anschließend muss diese Änderung dann im Vereinsregister erfolgen. Alles Andere, was erzählt, oder eben suggeriert wird, ist Märchenstunde für Leichtgläubige und eine Gesetzesverfehlung.