Keine Zuchttauglichkeitsschreibungen mehr für Jungrüden und Junghündinnen durch Tierärzte!
Die bisher gängige Praxis, Junghündinnen und Jungrüden, die zum Erstenmal als Zuchttiere eingesetzt werden sollen, bzw. belegt werden sollen, vorher von einem Tierarzt zuchttauglich schreiben zu lassen, nur weil ein Zuständiger Zuchtwart weiter als 150 km vom Züchter entfernt wohnt, wird ab sofort nicht mehr anerkannt! Wir haben wiederholt feststellen müssen, dass Veterinäre zu oft ,zugespielte Gefälligkeitsgutachten dem Züchter gewährt hatten, ohne von der spezifischen Rasse überhaupt Ahnung zu haben! Es ist dem verantwortungsbewussten Hundezüchter ohne weiteres zuzumuten, auf eine Rassehundeausstellung zu gehen und dort wenn möglich, eine Zuchttauglichkeitsprüfung bei seinem Rüden oder seiner Hündin durchführen zu lassen! Die einmaligen Zuchttauglichkeitsgebühren dürften bei einem Rassehund von guter Qualität, ohne weiteres verschmerzbar sein! Des Weiteren werden auch Wurfmeldungen durch Tierärzte, die mit: ok oder oBB (ohne besonderen Befund) gekennzeichnet sind, nicht mehr anerkannt! Solche nichtssagenden Aussagen können später bei Streitigkeiten vor Gericht, nicht als Beweis aufgeführt werden und untergraben die konsequente Arbeit unserer Zuchtwarte, die für ihre Wurfabnahmen den Kopf herhalten müssen! Dies war bisher sowieso nur gestattet, wenn ein URCI-Zuchtwart weiter als 150 km vom Züchter entfernt wohnt!
Wir züchten alle, Klasse - und Rassehunde und sollten dem entsprechend auch verantwortungsbewusst handeln! Schliesslich kann man beim späteren Interessenten und Käufer diese Angaben als zusätzliches positives Verkaufsargument mit einbringen!
Michael Kraft,
Wir züchten alle, Klasse - und Rassehunde und sollten dem entsprechend auch verantwortungsbewusst handeln! Schliesslich kann man beim späteren Interessenten und Käufer diese Angaben als zusätzliches positives Verkaufsargument mit einbringen!
Michael Kraft,
Hauptzuchtwart URCI