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Neuer EU-Heimtierausweis ab 2015, Fälschungssicherer

Bereits zum 29. Dezember 2014 wird es einen neuen EU-Heimtierausweis geben.
Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Die Angaben zum Tierhalter sind von diesem zu unterschreiben.
  • Die Stelle, an der der Hund tätowiert ist, ist anzugeben (sofern ein Tier vor dem 3. Juli 2011 durch Tätowierung gekennzeichnet wurde).
  • Name und Kontaktinformationen des ausstellenden Tierarztes müssen eingetragen und von diesem unterschrieben werden.
  • Der Ausweis darf künftig nur von ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden. Diese sind verpflichtet, vor Ausstellen des Ausweises zu überprüfen, ob das Heimtier ordnungsgemäß gekennzeichnet ist bzw. es erst zu kennzeichnen, anschließend zu impfen, danach die entsprechenden Felder des Ausweises auszufüllen und den Ausweis vom Tierhalter unterschreiben zu lassen.
  • Der Tierarzt ist verpflichtet, die Seite mit den Angaben zur Kennzeichnung des Tieres mit einer selbstklebenden Laminierung zu versiegeln.
  • Ebenfalls versiegelt werden müssen im Ausweis befindliche Aufkleber mit Informationen (z. B. zur Tollwutimpfung).
  • Der Tierarzt ist verpflichtet, die Ausweisnummer zusammen mit der Nummer des Transponders oder der Tätowierung, dem Ort der Kennzeichnung, dem Zeitpunkt der Anbringung oder des Ablesens sowie dem Namen und den Kontaktinformationen des Tierhalters für die zuständige Behörde aufzubewahren.
  • Das äußere Erscheinungsbild bleibt unverändert. Dank einer Übergangsbestimmung behalten EU-Ausweise, die vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit.