Seit dem 1. August 2014 gilt das neue, überarbeitete Tierschutzgesetz. Besonders der Paragraph 11 hat für Unruhe und Verwirrung unter Hundeausbildern gesorgt, denn diese müssen ab sofort ihre Sachkunde nachweisen. In den Online-Foren wird heftig und ebenso emotional darüber diskutiert – leider oft ohne das nötige Detailwissen. Ganz sachlich legt die Gesellschaft für Tiermedizin und Therapie (GTVMT) die Fakten auf den Tisch. Ein Überblick „Pro und Contra“:
Pro
- Das Deutsche Tierschutzgesetz gibt deutliche Vorgaben zum Umgang mit Tieren, vom Verbot, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (§1 TierSCHG), bis hin zur Sachkunde des Halters bzw. Betreuers. Mit der Prüfung nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz wird dies nun konsequent ausgedehnt auf diejenigen, die Hunde ausbilden oder die Hundehalter bei der Ausbildung anleiten. Selbsternannte Laien (= „Trainer“ ohne nachweisbare Sachkunde) und/oder Menschen, die tierschutzwidrige Methoden benutzen, sollen durch die Prüfung herausgefiltert werden.
- Hundetrainer kann sich momentan jeder nennen, auch ohne jegliche Ausbildung. Offizielle Zertifizierungen, die durch Ausbildung und Prüfungen einen Qualitätsstandard sichern, stehen neben selbst gebastelten Zertifikaten, die wertlos sind. Deshalb ist es dringend notwendig, dass Hundetrainer ein Ausbildungsberuf wird, der mit einer Prüfung und einem staatlich anerkannten Zertifikat endet. Diese Änderung im Tierschutzgesetz kann den Weg dahin ebnen.
- Ein Hundetrainer hat eine hohe Verantwortung, wenn er einen Hund und dessen Familie so schulen will, dass sich die Hund-Halter-Teams sowohl in der Öffentlichkeit rücksichtsvoll zeigen können, als auch in der Familie harmonieren und gleichzeitig die Bedürfnisse von Hund und Mensch berücksichtigt werden. Die aktuellen Probleme mit Wühltischwelpen und Hunden aus sogenannten „Tötungsstationen“, die gerade nicht auf den Menschen und das Leben in der Großstadt sozialisiert und habituiert sind, erfordern ganz besonders viel Können und Erfahrung.
- „Trainer und Flüsterer“ in Fernsehbeiträgen arbeiten oft mit stark aversiven, also tierschutzwidrigen Methoden, die in Deutschland zum Teil explizit verboten sind. Hier erhoffen wir uns von der neuen Regelung dass diese Negativ-Vorbilder, die Gewalt am Hund zeigen, gestoppt werden können, da sie die Prüfung nicht bestehen dürften: Wer wirklich weiß, wie Lernen funktioniert, welchen Schaden Angst und Gewalt bei einem Lebewesen bewirken, der würde so mit keinem Lebewesen umgehen. Man würde sich neben Wissen im Übrigen auch Empathie wünschen.
Contra
- Sach- und Fachkundige Hundeausbildung ist praktischer Tierschutz und sollte nicht auf die "Gewerblichen" beschränkt sein. Auch der „Trainer“, der unentgeldlich im Verein arbeitet, sollte wissen, wie Lernen – ohne Gewalt – funktioniert.
- Eine Kurz-Prüfung ist eine Momentaufnahme und kann eine mehrjährige Ausbildung nicht ersetzen, die bei dem riesigen Stoff eigentlich nötig ist. Aktuell kann ein Prüfling, der wenig weiß, Glück haben und bestehen und ein ganz erfahrener, guter Ausbilder kann Pech haben und durchfallen. Übergangsregelungen, die das verhindern könnten, gibt es nicht und so sind aktuell viele Personen einem erheblichen Stress ausgesetzt. Zudem stellt eine Prüfung gerade für Menschen, deren Schulzeit schon viele Jahre zurück liegt und die das Fakten-Lernen nicht mehr gewöhnt sind, einen erheblichen Stressfaktor da, den man eigentlich niemandem zumuten möchte.
- Der Plan, eine bundesweit einheitliche und allgemein verbindliche Prüfung durchzuführen und die Modalitäten, zum Beispiel in Form einer Prüfungsordnung festzulegen, muss als gescheitert gelten. Die 12 Monate Vorbereitungszeit wurden von den meisten Ministerien nicht ausreichend genutzt, der Kontakt mit der Praxis nicht hinreichend gesucht, die Kommunikation mit allen Beteiligten vernachlässigt, so dass die durchführenden Behörden jetzt verunsichert sind und darüber ist auch der Verbraucher – Hundetrainer, Besitzer – verunsichert.
- Sich jetzt abzeichnende unterschiedliche Prüfungskriterien, wie Ort, Ablauf, Länge der Prüfung, zwei, drei oder mehr Prüfer und die damit verbundenen Kosten, bringen die an sich längst fällige und wichtige Botschaft, die in der §11-Änderung steckt, leider in Misskredit.