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Wichtige Info für Züchter, betreffs Wurfabnahme

Wichtige Info für alle Züchter in der URCI e.V.
Laut unserer Zuchtordnung ist es ja erlaubt, ab einer Entfernung von 150 km zum nächsten unserer Zuchtwarte, die Wurfabnahme beim ortsansässigen Tierarzt zu machen. Dies gilt jedoch nicht für die einmalige Zuchttauglichkeitsprüfung der Zuchthunde! Hier muss nach wie vor, einer unserer zahlreichen Zuchtwarte, die ZTP vornehmen. Wir bemühen uns Jahr für Jahr, weitere Zuchtwarte auszubilden, sodass wir unserem Ziel, breitgefächert vertreten zu sein, zum Wohle der Hundezucht und seiner Züchter, immer näher kommen. Die Wurfabnahmen der Züchter, die ihren Tierarzt in Anspruch nehmen können, sollten allerdings wissen, dass die Formulare hierzu korrekt ausgefüllt sein müssen! Mit Bemerkungen wie obB, alles ok, usw. geben wir uns nicht zufrieden! Es müssen der Zustand des Gebisses der Welpen, der Hoden, korrekte Farbangaben, der Ruten, der Kniegelenke, usw. angegeben sein! Ebenfalls der Zustand der Mutterhündin. Ebenso sollen die Ausstellungs-Titel der Elterntiere angegeben sein, sowie die Untersuchungsbefunde (HD, ED, Patella, usw.). Von den Ahnentafeln der Elterntiere, oder Copien der Deckrüden, Deckbescheinigung, ganz zu schweigen. Das Zuchtbuchamt ist angewiesen, bei Unvollständigkeit, keine neuen Ahnentafeln auszustellen. Sollten falsche oder fehlende Angaben erfolgt sein, die eine Neuausstellung der Welpenahnentafel notwendig machen, ist mit vollem Kostenersatz für den Aufwand zu rechnen!

Michael Kraft
Hauptzuchtwart URCI e.V.