Wichtig: An alle Züchter!
Immer wieder kommt es vor, dass Züchter ihre Welpen verkauft haben und feste Abholtermine mit ihren Käufern vereinbart haben, ohne dass vorab ein Wurfabnahme mit einem unserer Zuchtwarte erfolgt war. Bedauerlicherweise wird u.a. hier nicht berücksichtigt, dass es Probleme geben kann, die eine Wurfabnahme verzögern: z.B. Durchfall, zu kleine Welpen, Erkrankungen anderer Art bei Welpen oder bei dem Züchter, etc., die dann dazu führen, dass die Welpen erst 1 – oder 2 Wochen später imunisiert werden können. Dann einen kurzfristigen Wurfabnahmetermin zu erhalten, kann mitunter schwierig sein, da ja unsere Zuchtwarte dies in ihrer Freizeit tätigen und eben auch berufstätig sind, gerade selbst einen Wurf haben, oder erwarten. Anstatt dann aber den Abgabetermin der verkauften Welpen zu verschieben, wird gejammert, der Zuchtwart sei Schuld, dass es nun Probleme mit Welpenkäufern wegen verspäteter Abgabe gibt. Wir haben auch schon erlebt, dass Welpen einen Tag nach ihrer Erstimpfung und der gleichzeitg erfolgten Wurfabnahme abgegeben werden. Dies ist nicht nur äußerst leichtsinnig und unverantwortlich den Welpen gegenüber, denn in dieser so kurzer Zeitspanne ist es gar nicht möglich, auf eine mögliche Erstreaktionen der frisch erfolgten Impfung zu reagieren. Zwar schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass Welpen vor der 8. Lebenswoche nicht abgegeben werden dürfen, aber eine Wurfabnahme durch unsere Zuchtwarte darf auch erst nach 8 Wochen erfolgen und nur des Profit wegen gleich die Hunde abzugeben, ist im Prinzip unverantwortlich. Zudem müssen die Welpen ja grundsätzlich geimpft und geschippt sein! Theoretisch ist also eine Abgabe mit 8 Wochen gar nicht möglich. Bei manchen Züchtern entsteht so der Gedanke: 8 Wochen alt und weg – so früh wie möglich - das entspricht jedoch nicht dem Sinn unserer Zuchtordnungsphilosophie! Dass man erkrankte Welpen erst später impft, dafür sorgt schon ein gewissenhafter Tierarzt, der die Welpen vorab untersucht und dies dann ablehnt. Wenn man nun erkrankte Welpen im Haus hat, sorgt auch ein gewissenhafter Züchter dafür, dass selbst nach Genesung und darauffolgender Impfung, die Welpen etwas länger zur Beobachtung im Haus bleiben. Denn die Wurfabnahme erfolgt ja sowieso erst nach Impfung und Kennzeichnung (Chippen) und wer die Zuchtordnung der URCI e.V. kennt und unsere Ausführungen und Erläuterungen auf der Homepage verfolgt, der weiß auch: Der Tierarzt darf diesbezüglich zur Wurfabnahme nur konsultiert werden, wenn der nächste Zuchtwart weiter als 150 km entfernt wohnt. Auch ZTP`s und Wurfabnahmen durch Zuchtwarte, die eine ruhende Tätigkeit haben (weil sie z.B. lt. unserer Richter – und Zuchtordnung 2 Jahre lang an keiner Richter – und Zuchtwarttagung teilgenommen haben) werden nicht anerkannt. Die Selbstinformationspflicht der Züchter, die ja auch eigenständig, ohne unser Einwirken, ihre Zuchtverpaarungen vornehmen können und dürfen, sollte eigentlich Allen geläufig sein! Nicht erst hinterher kommen: Das habe ich nicht gewusst – Das fruchtet nicht! Wurfabnahmen dieser Art werden ebenso kommentarlos zurück gesandt, wie auch unkorrekt ausgefüllte Wurfmeldescheine! Wenn z.B. Gebissformen, Angaben zu Hoden, Zustand der Mutterhündin etc. falsch sind, oder fehlen, wird das ebenfalls so sein! Hand in Hand mit dem Zuchtwart zu arbeiten, bedeutet auch gemeinsam die Wurfmeldungen noch einmal durch gehen und durch zu lesen! Vor Allem steht ja auch auf unseren Wurfmeldescheinen drauf, was verlangt wird! Und Unterschrieben wird dieser Wurfmeldeschein von 2 Personen: Dem Zuchtwart und dem Züchter!