Sehr oft wird bei Rassehundeausstellungen, oder bei der Präsentation einiger Homepages von gewissen Hunde-Vereinen mit der Vorstellung von sogenannten "Zuchtrichtern" gepriesen. ZUR INFO: Zuchtrichter kann nur eine Person sein, die auch selbst eine Hunderasse züchtet, oder gezüchtet hat! Sollte das nicht der Fall sein, so ist dieser "Richter" lediglich Formrichter (darf also nur bei einer "Schönheitsschau" nach dem Phänotyp beurteilen). Leistungs - oder Berwertungsrichter trifft man bei Agility, Hütehundeprüfungen, Schutzhundeprüfungen, Begleithunde etc. an. Ein Zuchtrichter ist gegenüber einem Formrichter wesentlich höher zu stellen, da er AHNUNG und ERFAHRUNG von und in der Hundezucht hat und somit auch durch seine Erfahrung in der Zucht, wertvolle Informationen an den Aussteller weitergeben kann (Gebiss, Gebäude, Becken der Hündin, etc). Formrichter sollten sich nicht mit fremden Federn schmücken und den Touch der Unseriösität auf der "Hundeshowbühne" nicht noch weiter fördern! Übrigens: Ein Formrichter darf auch keine Rassehunde zuchttauglich schreiben.
gez. Richterobfrau Rosi Hesse, URCI e.V.